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AGB

DIFI Handelsgesellschaft mbH, Freiung 14, A-4600 Wels, in der Folge kurz “DIFI“ genannt.

Für Geschäfte mit Unternehmern und Verbrauchern, Stand: 10/2025

(gilt für Montage- und Werkleistungen, insbesondere im Bereich Photovoltaik, bei Verbrauchern und Unternehmern)

§ 1 Geltung der AGB

1.1 Diese AGB gelten für alle Montage- und Werkleistungen von DIFI. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Vertragspartner sind der Kunde und DIFI. Vertragssprache ist Deutsch.
2.2 Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Beginn der Arbeiten zustande.
2.3 Schreib- und Druckfehler oder Preisirrtümer berechtigen DIFI zur Anfechtung. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

§ 3 Leistungsbeschreibung

Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und den anerkannten Regeln der Technik. Abweichungen oder Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.

§ 4 Preise und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), inkl. Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Zusatzleistungen (z. B. Gerüst, Hebebühnen, Zusatzfahrten) sind gesondert zu vergüten.
4.3 Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig, spesenfrei.
4.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie zweckmäßige Betreibungskosten verrechnet.

§ 5 Widerrufsrecht (nur Verbraucher, Fernabsatz)

5.1 Verbrauchern steht nach dem FAGG ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu.
5.2 Widerrufsbelehrung:

  • Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Montage vollständig erbracht wurde und wir mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Montage beginnen, und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
     

  • Haben Sie verlangt, dass die Montage während der Widerrufsfrist beginnt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang entspricht.
     

5.3 Rücktritt ist zu richten an:
DIFI Handelsgesellschaft mbH, Freiung 14, 4600 Wels
E-Mail: verkauf@difi.at

§ 6 Liefer- und Ausführungsbedingungen

6.1 Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich zugesagt.
6.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt, fehlende Genehmigungen, unzureichende Baustellenvorbereitung oder Lieferstörungen verlängern die Fristen angemessen.
6.3 Bei Annahmeverzug oder Behinderung der Leistung durch den Kunden können Lager- und Stillstandskosten verrechnet werden.

§ 7 Gefahrtragung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Abnahme auf den Kunden über.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DIFI.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig und auf eigene Kosten sicherzustellen:

  • erforderliche Genehmigungen (z. B. Netzanschluss, Bauanzeige),
     

  • freien Zugang zur Baustelle und Montagefläche,
     

  • statisch geeignete Dachflächen bzw. Unterkonstruktionen,
     

  • erforderliche Anschlüsse (Strom, Wasser),
     

  • Bereitstellung aller relevanten Angaben (z. B. Leitungswege, Zählerplatz).
    9.2 Verzögert der Kunde die Arbeiten durch fehlende Mitwirkung, trägt er die entstehenden Mehrkosten

§ 10 Abnahme

10.1 Nach Fertigstellung erfolgt eine förmliche Abnahme; sie kann auch durch Inbetriebnahme erfolgen.
10.2 Mit Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

§ 11 Gewährleistung

11.1 Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Jahre ab Abnahme (§ 933 ABGB, § 9 VGG).
11.2 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Abnahme.
11.3 Die Beweislastumkehr gilt für Verbraucher 1 Jahr ab Abnahme (§ 7 VGG).
11.4 Keine Gewährleistung besteht für Mängel durch falsche Angaben des Kunden, unsachgemäße Nutzung oder eigenmächtige Änderungen.

§ 12 Garantie

Eine Herstellergarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich vom Hersteller gewährt wird. DIFI gibt keine eigene Garantie.

§ 13 Haftung

13.1 DIFI haftet für Personenschäden bei jeder schuldhaften Pflichtverletzung.
13.2 Für Sachschäden haftet DIFI nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DIFI nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden.
13.4 Keine Haftung für Schäden durch fehlerhafte Angaben oder mangelnde Mitwirkung des Kunden.
13.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1 Es gilt österreichisches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
15.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).
15.3 Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand Wels, Österreich.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

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